BWL
Gemeinkosten
Kosten, die für viele Kostenträger gemeinsam anfallen und sich keinem einzelnen direkt zurechnen lassen – etwa Miete, Gehälter, Energie.
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft
Erklärung
Gemeinkosten werden zuerst im BAB auf die Kostenstellen verteilt und dann mit Zuschlagssätzen auf die Produkte verrechnet. Man unterscheidet Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten (MGK, FGK, VwGK, VtGK).
Beispiel
Die Werkstattleiterin betreut alle Aufträge zugleich – ihr Gehalt gehört zu den Fertigungsgemeinkosten.