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Lexikon

BWL

Gemeinkosten

Kosten, die für viele Kostenträger gemeinsam anfallen und sich keinem einzelnen direkt zurechnen lassen – etwa Miete, Gehälter, Energie.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Gemeinkosten werden zuerst im BAB auf die Kostenstellen verteilt und dann mit Zuschlagssätzen auf die Produkte verrechnet. Man unterscheidet Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten (MGK, FGK, VwGK, VtGK).

Beispiel

Die Werkstattleiterin betreut alle Aufträge zugleich – ihr Gehalt gehört zu den Fertigungsgemeinkosten.

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