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Lexikon

BWL

Preisuntergrenze

Niedrigster Preis, zu dem ein Unternehmen ein Produkt gerade noch anbieten kann – kurzfristig die variablen, langfristig die vollen Stückkosten.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Die kurzfristige Preisuntergrenze sichert einen Deckungsbeitrag von null, die langfristige deckt alle Kosten. Für einen Zusatzauftrag kommen dessen zusätzliche Fixkosten je Stück zu den variablen Stückkosten hinzu.

Beispiel

Gießkanne: kurzfristig 6,00 €, langfristig bei 30.000 Stück 11,00 €.

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