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Lexikon

BWL

sprungfixe Kosten

Auch: intervallfixe Kosten

Fixkosten, die bis zu einer Kapazitätsgrenze gleich bleiben und beim Überschreiten auf ein höheres Niveau springen.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Reicht die Kapazität nicht mehr, braucht der Betrieb etwa eine zweite Halle, eine weitere Maschine oder eine zusätzliche Schicht. Die Rechnungen der Teilkostenrechnung gelten deshalb nur innerhalb einer Kapazitätsstufe.

Beispiel

Bis 400 Räder im Monat genügt eine Halle für 4.500 €; für mehr kommt eine zweite für 3.800 € dazu.

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