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Lexikon

BWL

Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer bleibt Eigentümer der gelieferten Ware, bis sie vollständig bezahlt ist.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Der Eigentumsvorbehalt sichert vor allem Lieferanten, die auf Ziel liefern. Zahlt der Käufer nicht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.

Beispiel

Ein Möbelhersteller liefert Stühle an ein Hotel; bis die Rechnung bezahlt ist, gehören sie weiter dem Hersteller.

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