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Lexikon

BWL

Kreditsicherheit

Recht, auf das eine Bank zugreifen kann, wenn ein Kredit nicht zurückgezahlt wird – eine haftende Person oder ein Vermögenswert.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Banken unterscheiden Personalsicherheiten wie die Bürgschaft und Realsicherheiten wie Grundschuld, Sicherungsübereignung, Pfandrecht und Sicherungsabtretung. Wie viel eine Sicherheit wert ist, zeigt der Beleihungswert.

Beispiel

Für ein Darlehen über 200.000 € lässt die Bank eine Grundschuld auf das Betriebsgrundstück eintragen.

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