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Lexikon

BWL

Pfandrecht

Auch: Faustpfand

Die Bank erhält eine bewegliche Sache oder ein Recht in ihren Besitz und darf es verwerten, wenn nicht gezahlt wird.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Beim Pfandrecht bleibt der Schuldner Eigentümer, gibt die Sache aber aus der Hand. Deshalb eignet es sich für Wertpapiere oder Schmuck, nicht für Maschinen, die im Betrieb gebraucht werden – dafür gibt es die Sicherungsübereignung.

Beispiel

Ein Unternehmer verpfändet der Bank sein Wertpapierdepot.

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