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Lexikon

BWL

Sicherungsübereignung

Die Bank wird Eigentümerin einer beweglichen Sache, der Kreditnehmer bleibt Besitzer und nutzt sie weiter.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Die Sicherungsübereignung eignet sich für Maschinen, Fahrzeuge oder Warenlager, die im Betrieb gebraucht werden. Nach der Tilgung fällt das Eigentum zurück. Anders als beim Pfandrecht muss die Sache nicht übergeben werden.

Beispiel

Eine Spedition übereignet der Bank zwei Lkw zur Sicherheit und fährt weiter damit.

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