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Lexikon

BWL

Kostenartenrechnung

Stufe der Vollkostenrechnung, die erfasst, welche Kosten angefallen sind, und sie in Einzel- und Gemeinkosten trennt.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Kostenarten sind etwa Material, Löhne, Gehälter, Miete, Energie und Abschreibungen. Für die weiteren Stufen ist die Trennung wichtig: Einzelkosten gehen direkt zum Kostenträger, Gemeinkosten laufen über die Kostenstellen.

Beispiel

Im März fielen in einer Werkstatt 48.000 € Material, 31.000 € Löhne und 6.500 € Strom an.

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