BWL
Leasingerlass
Regel der Finanzverwaltung, wer ein Leasingobjekt bilanziert: bei 40–90 % Grundmietzeit der Leasinggeber, sonst der Leasingnehmer.
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft
Erklärung
Entscheidend ist der Anteil der Grundmietzeit an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Im mittleren Bereich bilanziert der Leasinggeber – mit Kaufoption nur, wenn der Preis den Restbuchwert erreicht, mit Verlängerungsoption nur, wenn die Anschlussmiete die lineare Abschreibung deckt.
Beispiel
Grundmietzeit 5 von 8 Jahren = 62,5 %, ohne Option: Der Leasinggeber bilanziert.