Zum Inhalt springen
Testversion · Inhalte noch nicht fachlich geprüft

Testversion: Die Inhalte sind Entwürfe und noch nicht fachlich geprüft. Ohne Konto bleibt dein Fortschritt nur in diesem Browser.

Lexikon

BWL

Leasinggeber

Vertragspartner, der das Leasingobjekt kauft, rechtlicher Eigentümer bleibt und dafür Leasingraten erhält.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Leasinggeber sind meist Leasinggesellschaften, oft Töchter von Banken oder Herstellern. Beim direkten Leasing ist der Hersteller selbst Leasinggeber.

Beispiel

Eine Leasinggesellschaft kauft eine Druckmaschine für 400.000 € und überlässt sie einer Druckerei.

Verwandte Begriffe