Zum Inhalt springen
Testversion · Inhalte noch nicht fachlich geprüft

Testversion: Die Inhalte sind Entwürfe und noch nicht fachlich geprüft. Ohne Konto bleibt dein Fortschritt nur in diesem Browser.

Lexikon

BWL

Leasingnehmer

Vertragspartner, der das Leasingobjekt auswählt, nutzt und die Leasingraten zahlt; meist trägt er Wartung und Risiko.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Der Leasingnehmer wird nicht Eigentümer. Am Ende der Grundmietzeit gibt er das Objekt zurück oder nutzt eine Kauf- oder Verlängerungsoption.

Beispiel

Eine Bäckerei least einen Lieferwagen und zahlt 450 € im Monat.

Verwandte Begriffe