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Lexikon

BWL

Leasing

Nutzung eines Anlageguts auf Zeit gegen feste Raten; Eigentümer bleibt der Leasinggeber.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Beim Leasing kauft der Leasinggeber das Objekt beim Hersteller und überlässt es dem Leasingnehmer. Anders als bei der Miete ist der Vertrag in der Grundmietzeit unkündbar, und der Leasingnehmer trägt meist Wartung und Risiko. Leasing schont Liquidität und Kreditrahmen, ist aber meist teurer als ein Kreditkauf.

Beispiel

Ein Pflegedienst least zehn Kleinwagen für vier Jahre und zahlt dafür monatliche Raten.

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