BWL
Restfertigungsgemeinkosten
Fertigungsgemeinkosten, die nicht von der Maschine verursacht werden – etwa das Gehalt der Meisterin – und weiter als Zuschlag auf die Fertigungslöhne verrechnet werden.
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft
Erklärung
Werden die Maschinenkosten über den Maschinenstundensatz verrechnet, bleibt für die übrigen Fertigungsgemeinkosten ein Restzuschlag. Er ist deutlich kleiner als der bisherige Fertigungsgemeinkostenzuschlag.
Beispiel
Fertigungslöhne 88 €, Restzuschlag 50 % – 44 € Restfertigungsgemeinkosten.