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Lexikon

BWL

Restfertigungsgemeinkosten

Fertigungsgemeinkosten, die nicht von der Maschine verursacht werden – etwa das Gehalt der Meisterin – und weiter als Zuschlag auf die Fertigungslöhne verrechnet werden.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Werden die Maschinenkosten über den Maschinenstundensatz verrechnet, bleibt für die übrigen Fertigungsgemeinkosten ein Restzuschlag. Er ist deutlich kleiner als der bisherige Fertigungsgemeinkostenzuschlag.

Beispiel

Fertigungslöhne 88 €, Restzuschlag 50 % – 44 € Restfertigungsgemeinkosten.

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