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Lexikon

BWL

Vollkostenrechnung

Kostenrechnung, die alle Kosten einer Periode – Einzel- und Gemeinkosten – auf die Kostenträger verteilt.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Die Vollkostenrechnung läuft in Stufen: Abgrenzung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerstückrechnung und Kostenträgerzeitrechnung. Sie liefert die Selbstkosten je Stück. Die Teilkostenrechnung verteilt dagegen nur die variablen Kosten auf die Produkte.

Beispiel

Ein Stuhl trägt neben Holz und Lohn auch einen Anteil an Hallenmiete, Verwaltung und Werbung.

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