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Lexikon

BWL

Kosten- und Leistungsrechnung

Auch: KLR

Internes Rechnungswesen: erfasst nur Kosten und Leistungen des Betriebszwecks, um Preise zu kalkulieren und die Wirtschaftlichkeit zu kontrollieren.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Die KLR ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und richtet sich an die Unternehmensleitung. Sie übernimmt die Zahlen der Finanzbuchhaltung, lässt neutrale Posten weg und ergänzt kalkulatorische Kosten. Ihre Stufen sind Abgrenzung, Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung.

Beispiel

Mit der KLR ermittelt eine Druckerei, was ein Auftrag über 5.000 Broschüren wirklich kostet.

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