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Lexikon

BWL

Neutraler Aufwand

Aufwand, der keine Kosten ist: betriebsfremd, außerordentlich oder periodenfremd.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Betriebsfremd sind etwa Spenden oder Kursverluste bei Wertpapieren, außerordentlich ein Brandschaden oder der Verkauf einer Anlage unter Buchwert, periodenfremd eine Steuernachzahlung für ein früheres Jahr. Die Abgrenzungsrechnung hält ihn aus der KLR heraus.

Beispiel

Ein Sturm deckt das Lagerdach ab; die Reparatur für 25.000 € ist außerordentlicher, also neutraler Aufwand.

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