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Lexikon

BWL

Grundkosten

Kosten, denen Aufwand in gleicher Höhe gegenübersteht; auf der Seite der Finanzbuchhaltung heißt dieser Betrag Zweckaufwand.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Grundkosten werden unverändert aus der Finanzbuchhaltung übernommen – etwa Löhne, Material oder Energie. Setzt die KLR einen anderen Betrag an, sind es Anderskosten.

Beispiel

Fertigungslöhne von 310.000 € stehen als Aufwand in der Finanzbuchhaltung und als Grundkosten in der KLR.

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