BWL
Grundkosten
Kosten, denen Aufwand in gleicher Höhe gegenübersteht; auf der Seite der Finanzbuchhaltung heißt dieser Betrag Zweckaufwand.
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft
Erklärung
Grundkosten werden unverändert aus der Finanzbuchhaltung übernommen – etwa Löhne, Material oder Energie. Setzt die KLR einen anderen Betrag an, sind es Anderskosten.
Beispiel
Fertigungslöhne von 310.000 € stehen als Aufwand in der Finanzbuchhaltung und als Grundkosten in der KLR.