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Lexikon

BWL

Zusatzkosten

Kosten, denen überhaupt kein Aufwand gegenübersteht, zum Beispiel der kalkulatorische Unternehmerlohn oder Zinsen auf das Eigenkapital.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Zusatzkosten gehören zu den kalkulatorischen Kosten. Sie bringen Werte in die Kalkulation, für die kein Geld fließt – die Arbeit der Inhaber, eigene Räume oder eigenes Kapital.

Beispiel

Die Inhaberin einer Schreinerei arbeitet voll mit, bezieht aber kein Gehalt; die KLR setzt 66.000 € Unternehmerlohn im Jahr an.

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