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Lexikon

BWL

Wiederbeschaffungswert

Preis, den ein Unternehmen heute für eine gleichwertige neue Anlage zahlen müsste; Grundlage der kalkulatorischen Abschreibung in der Kostenrechnung.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Steigen die Preise, reicht eine Abschreibung von den alten Anschaffungskosten nicht, um die Ersatzanlage zu bezahlen. Deshalb rechnet die KLR beim Maschinenstundensatz und bei den Anderskosten mit dem Wiederbeschaffungswert. In der Investitionsrechnung gelten die Anschaffungskosten.

Beispiel

Eine Fräse kostete vor vier Jahren 210.000 €, heute 240.000 € – die KLR schreibt von 240.000 € ab.

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