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Lexikon

BWL

Kilometervertrag

Fahrzeug-Leasing mit vereinbarter Fahrleistung; Mehrkilometer kosten, Minderkilometer werden erstattet. Das Restwertrisiko trägt der Leasinggeber.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Der Leasingnehmer haftet beim Kilometervertrag nur für Schäden und Abnutzung, die über das Normale hinausgehen. Das macht die Kosten gut planbar.

Beispiel

Vereinbart sind 60.000 km in vier Jahren; gefahren werden 66.000 km – die 6.000 Mehrkilometer werden nachberechnet.

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