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Lexikon

BWL

Restwertvertrag

Leasingvertrag mit vorab festgelegtem Restwert; bringt der Verkauf weniger, zahlt der Leasingnehmer nach – er trägt das Restwertrisiko.

Entwurf – noch nicht fachlich geprüft

Erklärung

Bringt der Verkauf mehr als den vereinbarten Restwert, erhält der Leasingnehmer häufig einen Teil des Mehrerlöses. Ein hoch angesetzter Restwert senkt die Raten, erhöht aber das Risiko einer Nachzahlung.

Beispiel

Vereinbarter Restwert 14.000 €, Verkaufserlös 11.500 €: Der Leasingnehmer zahlt 2.500 € nach.

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